Planungs- und Baurecht (Baubewilligung Treppenanbau) | Planungs- und Baurecht
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III 2018 227Entscheid vom 24. April 2019Besetzunglic.iur. Achilles Humbel, PräsidentRuth Mikšovic-Waldis, RichterinMonica Huber-Landolt, RichterinMLaw Manuel Gamma, GerichtsschreiberParteienA.________,Beschwerdeführer,vertreten durch Rechtsanwalt Dr.iur. B.________,gegenGemeinderat Wollerau,Hauptstrasse 15, Postfach 335, 8832 Wollerau,Regierungsrat des Kantons Schwyz,Bahnhofstrasse 9,Postfach 1260, 6431 Schwyz,Vorinstanzen,C.________ (STWEG),Beigeladene,GegenstandPlanungs- und Baurecht (Baubewilligung Treppenanbau)Sachverhalt:A.A.________ (Bauherr) ist Eigentümer von zwei Stockwerkeinheiten (Wohnungen im 3. und 4. Obergeschoss [OG]) des Terrassenhauses auf dem Grundstück KTN D.________ an der E.________-strasse __ in F.________. Ein Gesuch vom 11. September 2015 um die Erteilung der Baubewilligung für den Anbau einer Verbindungstreppe zwischen den beiden OG wurde vom Gemeinderat Wollerau mit Beschluss (GRB) Nr. 2015.320 vom 26. Oktober 2015 positiv beantwortet. Dieser Beschluss ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen.B.Am 3. November 2017 stellte die kommunale Abteilung Hochbau bei einer baupolizeilichen Kontrolle fest, dass der realisierte Treppenanbau wesentlich vom bewilligten Bauvorhaben abwich. Auf Aufforderung der kommunalen Abteilung Hochbau reichte der Bauherr am 5. Dezember 2017 ein nachträgliches Baugesuch für die Projektänderung ein, welches im Amtsblatt Nr. __ vom ______ (S. ___) publiziert und öffentlich aufgelegt wurde. Hiergegen wurden keine Einsprachen erhoben. Mit GRB Nr. 2018.84 vom 26. März 2018 entschied der Gemeinderat wie folgt:1.Die Baubewilligung für die vorliegende Projektänderung wird gestützt auf die vorstehenden Erwägungen nicht erteilt.(Hinweis auf Strafbestimmungen gemäss
III 2018 227
Entscheid vom 24. April 2019
Besetzung
lic.iur. Achilles Humbel, Präsident
Ruth Mikšovic-Waldis, RichterinMonica Huber-Landolt, Richterin
MLaw Manuel Gamma, Gerichtsschreiber
Parteien
A.________,Beschwerdeführer,vertreten durch Rechtsanwalt Dr.iur. B.________,
gegen
Gemeinderat Wollerau,Hauptstrasse 15, Postfach 335, 8832 Wollerau,Regierungsrat des Kantons Schwyz,Bahnhofstrasse 9,Postfach 1260, 6431 Schwyz,Vorinstanzen,C.________ (STWEG),Beigeladene,
Gemeinderat Wollerau,Hauptstrasse 15, Postfach 335, 8832 Wollerau,
Regierungsrat des Kantons Schwyz,Bahnhofstrasse 9,Postfach 1260, 6431 Schwyz,Vorinstanzen,
C.________ (STWEG),Beigeladene,
Gegenstand
Planungs- und Baurecht (Baubewilligung Treppenanbau)